Wegweiser
Die Betreuungsweisung ist eine längerfristige, mindestens 6-monatige, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung auf richterliche Weisung.
Sie soll junge Straftäter:innen bei der Bewältigung von kritischen Lebenssituationen unterstützen und Entwicklungsdefizite aufarbeiten.
Das Anliegen der Betreuungsweisung ist, die Jugendlichen und Heranwachsenden in ihrer Lebenssituation zu stabilisieren und durch die unterstützende Begleitung zu einer geregelten Tages- und Lebensstruktur beizutragen.
Leitung
Sozialpädagoge (BA)
Team
Erziehungswissenschaftlerin (BA)
Diplom-Sportwissenschaftlerin
Erzieherin
Fachkraft für sprachliche Bildung
Fachkraft für Suchtmedizinische Versorgung
Qualitätsbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalts für gesunde Ernährung
Fachkraft für Traumapädagogik und Traumatherapie